Verhunzen
, [
1255-1256] verb. reg. act. welches nur in
den niedrigen Sprecharten üblich ist, eigentlich verstümmeln, und dadurch des
gehörigen Ansehens berauben, am häufigsten aber figürlich, verderben, besonders
so verderben, daß eine Sache ihre gehörige Gestalt und Brauchbarkeit verliere.
Der Pfuscher verhunzt die Arbeit. Jemanden die ganze Sache verhunzen. Die Sache
ist schon verhunzt, verdorben. Daher das Verhunzen.