Verheften
, [
1251-1252] verb. reg. act. 1. Zusammen
heften, wo ver eine Verbindung bezeichnet, in verschiedenen einzelnen Fällen.
Eine Wunde verheften, bey den Wundärzten. Bey der Stickarbeit wird der Grund
verheftet, wenn man zu den Figuren erst einen Grund von Zwirn legt. Der
Bortenwirker verheftet den langen Einschlag der Tresse, wenn er ihn mir feiner
Seide unter dem Anschweife befestigt. 2. Falsch heften. So verheftet der
Buchbinder ein Buch, wenn er die Bogen und Blätter nicht in der gehörigen
Ordnung heftet. So auch die Verheftung.