Das Verhältniß
, [
1247-1248] des -sses, plur. die -e,
welches nur allein von verhalten 3 (2) üblich ist, die Beschaffenheit eines
Dinges in Beziehung auf ein anderes, oder in Betrachtung eines andern ähnlichen
Dinges zu bezeichnen, da denn dieses Wort alles das ausdruckt, was die Lateiner
durch respectus, relatio und proportio geben, oft auch ein bloßer Scherwenzel
der Katheder-Philosophie ist, dunkele und verworrene Begriffe darunter zu
verstecken, Alexander wurde im Verhältnisse (nach eben dem Maße) kleiner, wie
seine eroberten Gebiethe größer wurden. Das Verhältniß der Unterthanen zur
(nicht gegen die) Obrigkeit, ihr Zustand, ihre Beschaffenheit, in Rücksicht auf
dieselbe, und zwar in jeder Rücksicht, selbst die Obliegenheiten mit
eingeschlossen. Unser Verhältniß gegen Gott. Die Verhältnisse unsers Lebens,
die äußern Zustände desselben, die Zustände in Rücksicht der Dinge außer uns.
Die Verhältnisse der Theile des menschlichen Leides, die Größe und Stärke jedes
Theiles in Beziehung auf die übrigen, und auf den ganzen Körper. So auch die
Verhältnisse in der Baukunst. Verhältnißmäßig, nach Maßgebung der verschiedenen
Stufen. Mit jemanden im Verhältnisse stehen, in Verbindung. Das arithmetische
Verhältniß zweyer Zahlen, welches zeigt, wie viel Einheiten eine Zahl mehr oder
weniger enthält, als die andere, zum Unterschiede von dem geometrischen,
demjenigen Zustande, da eine Zahl mehrmahl größer oder kleiner ist, als die
andere. Anm. Einige wenige gebrauchen dieses Wort im weiblichen Geschlechte,
die Verhältniß, da denn der Plural die Verhältnissen heißen müßte,
S. -Niß.