Verhandeln
, [
1247-1248] verb. reg. act. 1. Durch
schriftliche Handlungen zu Stande bringen, so daß ver hier größten Theils einer
bloß intensive Bedeutung hat; eine Bedeutung, welche im Oberdeutschen und den
Hochdeutschen Kanzelleyen noch am meisten vorkommt. Einen Frieden, Vergleich
verhandeln, wo es noch von weiterm Umfange der Bedeutung ist, als unterhandeln.
Noch üblicher ist in diesem Verstande das Hauptwort die Verhandlung, plur. die
-en, nicht nur die Unterhandlung, sondern auch das ganze schriftliche Verfahren
in einem Geschäfte zu bezeichnen. Landtagsverhandlungen, Handlungen. 2. Das
Eigenthum durch Handel und Wandel an einen andern übertragen, wo ver den
Begriff der Entfernung hat, wie in verkaufen, verschenken, vertauschen. Etwas
verhandeln, eigentlich nur, sich wegen des Preises einer Sache, die man
veräußern will, vergleichen, in weiterer Bedeutung auch für verkaufen und
vertauschen selbst. So auch die Verhandlung, plur. inus.