Vergnügsam
, [
1241-1242] -er, -ste, adj. et adv. mit
der Nothdurft, mit seinen jedesmahligen Umständen zufrieden, ohne ein mehreres
zu verlangen, und darin gegründet, im Gegensatze des unvergnügsam; Fertigkeit
besitzend, sich an seinen jedesmahligen Umständen zu vergnügen, so daß
vergnügsam eigentlich eine lebhaftere Zufriedenheit bezeichnet, als genügsam,
obgleich dieses häufiger ist.