Die Verfangenschaft
, [
1221-1222] plur. car. ein nur an einigen
Orten, z. B. zu Ulm, Frankfurt, übliches Wort, dasjenige Recht zu bezeichnen,
nach welchem die Güter des verstorbenen Ehegatten seinen Kindern zufallen, doch
so, daß der Überlebende davon die Nutzung ziehe; der Verfang, das Verfangrecht.
S. Verfangen I. 2.