Verfänglich
, [
1221-1222] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Zeitworte verfangen, doch nur in einigen Bedeutungen. 1. * Von verfangen
II. die verlangte Wirkung thun, ist verfänglich, diese Wirkung gewährend; doch
nur im Oberdeutschen. Die Vollziehung eines Befehles mit verfänglichem Ernste
andeuten. 2. Von verfangen I. 2, in der veralteten thätigen Bedeutung des
Fangens, wobey eine verborgene Gefahr, besonders eine verborgene Nachstellung
möglich ist. Eine verfängliche Frage, welche darauf abzielet, jemanden zu
fangen. Da es denn zuweilen auch für nachtheilig überhaupt gebraucht wird.
Verfängliche Worte, welche der Ehre nachtheilig sind. Das ist mir verfänglich.
Siehe Verfang.