Vereinzeln
, [
1215-1216] verb. reg. act. ein Ganzes in
einzelnen Stücken oder Theilen veräußern. Eine Bibliothek, eine Münzsammlung,
eine Bildersammlung vereinzeln, sie nicht im Ganzen, sondern in einzelnen
Stücken verkaufen. Ein Gut vereinzeln, die dazu gehörigen einzelnen Stücke
verkaufen. So auch die Vereinzelung. Ver hat hier die erste Bedeutung des fort,
der Entfernung, daher es nicht bloß einzeln machen bedeutet, und man also auch
nicht das Franz. detaillierten durch vereinzeln, und Detail nicht durch
Vereinzelung übersetzen kann, wie von einigen geschiehet.