Vereiteln
, [
1215-1216] verb. reg. act. eitel machen,
d. i. der Wahrheit und Dauer berauben, die Wirklichkeit gehoffter möglicher
Dinge hindern. Das hat mir alle meine Hoffnung, meine Freude, meinen Gewinn
vereitelt. So auch die Vereitelung. (
S. Ver 2. und Eitel 2 (b)), in dessen übrigen
Bedeutungen es nicht gangbar ist.) Ehedem wurde es in mehrern Fällen gebraucht.
Im Tatian wird aritalen von dem Salze gebraucht, dumm, unkräftig werden. Bey
andern kommt es für demüthigen vor.