Vereinigen
, [
1213-1214] verb. reg. act. so wohl eines
als einig machen. 1. in mehr eigentlichem Verstande, zwey oder mehr Dinge so
mit einander verbinden, oder zusammen gehören machen, daß sie nur als Ein
Ganzes angesehen werden können, wo man Dinge auf eben so viele Arten
vereiniget, als sie als Ein Ganzes betrachtet werden können. Im eigentlichsten
Verstande vereiniget man zwey Stücke Holz mit einander, wenn man sie so an
einander befestiget, daß sie nur Eines ausmachen, wofür doch verbinden üblicher
ist. Öhl und Wasser lassen sich nicht vereinigen, zu einem und eben demselben
flüssigen Körper vermischen. Zwey Gärten, zwey Häuser, zwey Provinzen mit
einander vereinigen. Die sieben vereinigten Provinzen, oder die vereinigten
Niederlande, so fern sie nur Einen Staatskörper mit einander ausmachen. Die
katholische und protestantische Religion vereinigen wollen. Zwey Armeen, zwey
Flotten vereinigen sich, wenn sie sich so verbinden, daß sie nur eine Armee,
eine Flotte ausmachen. Die Vereinigung der zwey Naturen in Christo, so fern sie
nur eine und eben dieselbe Person ausmachen. 2. Den Absichten, und auch oft den
Kräften nach mit einander verbinden, ein solches gegen seitiges Verhältniß
unter mehrern Dingen bewirken, daß sie einerley Absichten und diese mit
gemeinschaftlichen Kräften zu erreichen suchen, wo es, so wie verbinden, von
allgemeinen Umfange ist, und die Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit
unentschieden läßt. Darnach vereinigte sich Josaphat, der König Juda, mit
Ahasja, dem Könige Israel, 2 Chron. 20, 35. Die Feinde der Kirche haben sich
mit einander vereiniget, Ps. 83, 6. Die Juden hatten sich vereiniget, in den
Bann zu thun, den u. s. f. Joh. 9, 22. Der Freund kann nicht Freund seyn, ohne
sich mit mir zur Tugend zu vereinigen, Gell. In diesem Verstande ist auch
verbinden üblich und beynahe noch üblicher. Hierher gehöret auch mit einigen
Abänderung die Vereinigung mit Gott in der Theologie, das gegenseitige nähere
Verhältniß Gottes und des Menschen zu bezeichnen; ingleichen die Vereinigung
des Leibes und der Seele in der Philosophie, die Verbindung beyder zu Einer
Person durch gegenseitige Wirkung in einander. 3. Widerwärtige, widersprechende
Meinungen und Ansprüche auf Einen Zweck leiten, einig machen. Verschiedene
Meinungen vereinigen. Die Gläubiger haben sich mit dem Schuldner vereinigt.
Sich über die Beute nicht vereinigen können. In diesem Verstande ist jetzt
vergleichen üblicher und edler, auch zur Vermeidung der Zweydeutigkeit mit der
vorigen Bedeutung vorzuziehen. Ehedem war aber auch einigen in diesem Verstande
sehr üblich, da denn Einigung jede selbst gerichtliche Schlichtung oder
Beylegung eines Streites war. 4. Eine Übereinstimmung zwischen zwey Dingen zu
einerley Absicht entdecken. Das läßt sich damit nicht vereinigen. Diese
Handlung läßt sich mit deiner Pflicht unmöglich vereinigen. In diesem Verstande
ist von einigen das veraltete vereinbaren vorgeschlagen worden, welches, so wie
vereinen, ehedem für vereinigen üblich war. So auch die Vereinigung.
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1215-1216]