Verehelichen
, [
1213-1214] verb. reg. act. ehelich
machen, d. i. verheirathen, ein in dem feyerlichen Kanzel-Style noch am meisten
gangbares Wort. Seine Tochter an jemanden verehelichen. Sich mit einer Person
verehelichen, sie heirathen. Johanna Maria Schnips, verehelichte Poch. Daher
die Verehelichung. Von ehelich und ver 2; oder auch von ehelichen und ver, so
fern es eine Verbindung bezeichnet.