Verehren
, [
1213-1214] verb. reg. act. welches in
einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1. Ehrerbiethung gegen jemanden hegen und
empfinden. Jemanden verehren. Ich verehre seine Verdienste, und hasse seine
Laster. Ich verehre in ihnen auch den Anschein von Billigkeit. 2. Ein Geschenk
geben; indem ein Geschenk eines der ältesten äußern Merkmahle der Ehrerbiethung
und Verehrung war, wo es auf doppelte Art gebraucht wird. (1) * Mit dem
Accusativ der Person, da denn das Geschenk vermittelst des Vorwortes mit
ausgedruckt wird; eine im Hochdeutschen völlig veraltete Form. Den Tempel mit
gebührlichen und herrlichen Geschenken verehren, 3 Macc. 3, 17. Daß ich ihn mit
diesem Gedichte verehre, Opitz. (2) Mit der dritten Endung der Person, und der
vierten der Sache. Einem etwas verehren. Da die Geschenke schon längst nicht
mehr Beweise der Verehrung sind, so ist diese Bedeutung auch in der edlern
Schreibart veraltet, und nur noch unter dem großen Haufen im Gange. Schon die
Lateiner brauchten honorare für beschenken und Honorarium für ein Geschenk. Im
Niedersächsischen bedeutete verehren, in noch mehr eigentlichem Verstande, zu
Ehren bringen. Eine geschwächte Person verehren, sie heirathen und dadurch
wieder zu Ehren bringen.