Verdrießlich
, [
1209-1210] -er, -ste, adj. et adv. von
dem vorigen Zeitworte und der Ableitungssylbe lich. Es ist im doppeltem
Verstande üblich. 1. Subjective, Unlust oder Widerwillen empfindend und
denselben äußernd; in welchem Verstande es im gemeinen Leben, besonders
Niederdeutschlandes, üblich ist. Verdrießlich seyn, unmuthig und diesen Unmuth
bey jeder Veranlassung äußernd. Eine verdrießliche Miene. Ein verdrießlicher
Mensch, welcher Fertigkeit besitzt, bey jedem, auch noch so geringem Anlasse
Unlust und Unmuth zu äußern. 2. Objective, verdrießen machend, in dessen
ältester und weitester Bedeutung, Unlust des Gemüthes erweckend, und darin
gegründet. Aber die Männer sind mir verdrießlich, 2 Sam. 3, 39; zuwider. Der
Narren Rede ist über die Maße verdrießlich, Sir. 27, 14. Es ist verdrießlich zu
hören, wenn sie sich so zerschelten, V. 16. Es ist auch in dieser Bedeutung in
der vertraulichen Sprechart am üblichsten, wo es oft für unangenehm überhaupt
gebraucht wird. Eine verdrießliche Sache. Ein verdrießlicher Handel. Es ist mir
verdrießlich, wenn ich so lange warten muß. Anm. Viele schreiben dieses Wort
verdrüßlich, als wenn es von Verdruß abgeleitet wäre; allein, es ist
wahrscheinlicher, daß es von dem Zeitworte abstammet, zumahl, da in Verdruß das
u kurz ist, in dem Beyworte hingegen das ü lang seyn müßte. Auch die Aussprache
ist für das ie.
S. -Lich.