Verdämmen
, [
1197-1198] verb. reg. act. 1. Mit einem
Damme verschließen, versperren; zudämmen. Einen Weg, den Ausfluß eines Baches
verdämmen. 2. Durch Dämmen, d. i. Stampfen und Stoßen, versperren oder
einschließen, eine nahe verwandte Bedeutung, in welcher es in der Geschützkunst
üblich ist, wo die Kammer in dem groben Geschütze, die Kugel in dem Geschütze
verdämmet werden. So auch die Verdämmung.