Verdammen
, [
1197-1198] verb. reg. act. für
straffällig, für einen Übertreter eines Strafgesetzes erklären. 1. Eigentlich.
(1) Im gerichtlichen Verstande. Jemanden zum Tode verdammen. Ihn wegen eines
Verbrechens zu einer Geldstrafe verdammen. Dein Mund wird dich verdammen, Hiob
15, 6. Welchen die Götter (die Obrigkeit) verdammen, 2 Mos. 22, 9. Es wird in
diesem Verstande nur noch theils im gemeinen Leben, theils aber, und noch
häufiger, in der höhern Schreibart gebraucht. Zur Sclaverey verdammt, Gell. In
andern Fällen, selbst in der edlern Schreibart, ist dafür verurtheilen
üblicher. (2) In der Theologie sagt man, Gott verdamme den Menschen, wenn er
ihn der auf die Übertretung seines Gesetzes gesetzten Strafe schuldig erkennet,
im Gegensatze des rechtfertigen; besonders in engerm Verstande, ihn der ewigen
Strafe schuldig erkennen und derselben wirklich übergeben. Wer nicht glaubt,
der wird verdammt, Macc. 16, 16. Die Verdammten in der Hölle. 2. In weiterem
und theils figürlichem Verstande. (1) Im gemeinen Leben wird es, so wie
richten, häufig für straffällig, strafbar erklären, gebraucht. Seinen Nächsten
verdammen. Dieses Mittel kann ich nicht verdammen, nicht für gesetzwidrig
erklären, oft auch in noch weiterm Verstande nicht für nachtheilig erklären, es
nicht verwerfen. (2) Sich zu etwas verdammen, es als ein Übel freywillig
übernehmen, auch in der edlern Schreibart. Wie viel Anmuth des Lebens rauben
sich diejenigen, die sich aus Eigensinn zu einem ehelosen Stande verdammen!
Gell. (3) Das Mittelwort verdammt wird im gemeinen Leben häufig für im hohen
Grade lasterhaft und abscheulich gebraucht. Der verdammte Geitz! ein verdammter
Bösewicht! Ingleichen in noch weiterm Verstande, in einem hohen Grade,
besonders von Übeln. Seine Seele muß verdammt hartnäckig seyn. Da es denn oft
auch als ein nichtsbedeutendes Ausrufungswort der mit Unwillen verbundenen
Bewunderung, des Entsetzens, des Erstaunens gebraucht wird. Verdammt! ich
glaube gar, sie meinen mich. Verdammt? das hätte ich dazumahl wissen sollen!
Anm. Schon bey dem Ottfried firdamnen, welches das vermittelst der Endsylbe nen
gebildete intensive Zeitwort von dem einfachern ferdamon, fortuomon u. s. f.
ist, welches in dieser Gestalt noch bey dem Notker und in der Übersetzung des
Tatians vorkommt; Holländ. verdoemen, Schwed. fördöma. Im Tatian wird es für
richten überhaupt gebraucht; ni curet tuomon, thaz ir ni sit fortuomot! richtet
nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet? In andern Sprachen ist es ohne
Vorsylbe üblich, wie das Engl. to damm. Man würde sich sehr irren, wenn man
glauben wollte, die Deutschen hätten das einfache dammen aus dem Lat. damnare
und condemnare angenommen. Dom, Dum, domen u. s. f. sind sehr alte Stammwörter,
welche in allen Europäischen und nordasiatischen Sprachen eingetroffen werden,
und Herrschaft, Gewalt, herrschen, und in engerer Bedeutung Gericht, und
richten, Recht sprechen, bedeuten. Schon bey dem Ulphilas ist domjan, richten.
Bey unsern alten Oberdeutschen Schriftstellern kommt Doam, Duom, Tuom, Nieders.
Döm. Schwed. Dom, häufig für Gericht, und duomen, tuomen, Schwed. döma, im
Isländ. daema, im Angels. deman, für richten vor, womit das Griech. hier
nichtlateinischer Text, siehe Image und in der weitern Bedeutung der
Gewalt auch die Lat. domare, Dominus verwandt sind. In verschiedenen nordischen
Sprachen ist Domer noch ein Richter. (
S. auch -Thum.) Übrigens sind auch diese Bedeutungen nur
Figuren einer ältern mehr in die äußern Sinne fallenden, wozu ohne Zweifel auch
Damm, Dämmen 1 und 2, dämpfen und andere mehr gehören. Das Franz. condamner
bedeutet so wohl verurtheilen, als auch verdämmen. In einem andern Verstande
der Vorsylbe ist fordeman im Angels. falsch urtheilen, ein irriges Urtheil
fällen. [
1197-1198]