Verbüßen
, [
1195-1196] verb. reg. act. durch Buße, d.
i. Geld- oder Leibesstrafe tilgen, Strafe für etwas geben oder leiden, ein noch
hin und wieder in den Gegenden übliches Wort. Ein Vergehen mit zehn Thalern,
durch Gefängniß, durch Arbeit verbüßen. So auch die Verbüßung.