Verbürgen
, [
1195-1196] verb. reg. act. et neutr.
Bürge für etwas werden. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich für jemanden
verbürgen. Da sich Timotheus verbürget hatte, 2 Maccab. 12, 25. Seltener als
ein Activum. Das will ich verbürgen, verantworten, dafür stehen. Eine
Geschichte, deren Wahrheit ich verbürgen kann. Daher die Verbürgung.