Verblümen
, [
1189-1190] verb. reg. act. eigentlich,
mit gemahlten Blumen oder Figuren versehen, um damit etwas zu verbergen, zu
bedecken, in welcher Bedeutung es doch nicht mehr üblich ist. Man hat es nur
noch in einer doppelten uneigentlichen Bedeutung. 1. * Unter einem angenehmen
Scheine verbergen; eine im Hochdeutschen fremde Bedeutung, welche noch in
einigen Provinzen Oberdeutschlandes gangbar ist.
Ach, was will ich mich denn rühmen, Wegen meiner Frömmigkeit!
Kann ich gleich den Schalk verblümen, Gryph.
verbergen, verstellen. Wohin auch folgende Stelle aus dem
Opitz zu gehören scheinet.
Der Wahrheit hässig seyn, verblümet liebekosen,
d. i. verstellt. 3. Etwas verblümt sagen, sich verblümt
ausdrucken, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart, durch
Anspielung, im Gegensatze des gerade zu sagen. Daher pflegen auch einige in der
Logik die figürliche Bedeutung der Wörter, die verblümte Bedeutung zu nennen,
wozu aber dieses Wort zu niedrig ist. Noch weniger Beyfall haben diejenigen
gefunden, welche Allegorie durch Verblümung geben wollen. In dieser zweyten
Bedeutung ist es nur allein im Mittelworte üblich.
[
1191-1192]