Der Urtheiler
, [
1161-1162] des -s, plur. ut nom. sing.
ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem üblich war, nicht so
wohl den Richter, als vielmehr die Beysitzer eines Gerichtes, welche das
Urtheil abfassen, zu bezeichnen, wofür jetzt in einzelnen Fällen der Ausdruck
Urtheilsverfasser üblich ist, denjenigen Beysitzer zu bezeichnen, welcher ein
gewisses Urtheil verfasset hat, welcher in einigen Gegenden auch wohl der
Urtheilssprecher genannt wird. In dem weitern Bedeutungen des Zeitwortes ist es
im Hochdeutschen nicht gangbar.