Die Urtheilskraft
, [
1161-1162] plur. inus. die Kraft, das
Vermögen der Seele, zu urtheilen, d. i. das Verhältniß zweyer Begriffe zu
erkennen; wo dieses Wort nur in der dritten weitesten philosophischen Bedeutung
gebraucht wird, dagegen in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes, von dem
Vermögen, das Verhältniß der Dinge gegen einander, in Ansehung des Schädlichen
und Nützlichen, zu erkennen, Beurtheilungskraft üblicher ist.