Unverschämt
, [
1133-1134] -er, -este, adj. et adv. nicht
verschämt, welches doch nicht so gangbar ist, als dieser Gegensatz, die
gehörige Scham bey Seite setzend und darin gegründet. 1. Eigentlich. Man ist
unverschämt, wenn man sich nicht scheuet, Dinge zu begehen, welche die
Ehrbarkeit und Wohlanständigkeit beleidigen, und in noch weiterm Verstande,
wenn man Fertigkeit besitzt, sich an anderer billige Verachtung nicht zu
kehren. Ein unverschämter Mensch. Ein unverschämtes Maul, welches sich nicht
scheuet, Dinge zu sagen, welche wider die Wohlanständigkeit sind. Daher sagt
man jemanden auch unverschämte Dinge, wenn man ihm Dinge sagt, welche die
wohlanständige Achtung oder Ehrerbiethigkeit verletzen. Eine unverschämte Lüge,
wobey man sich nicht schämt, die Wahrheit auf eine grobe Art zu verletzen, und
sich dadurch die Verachtung anderer auszusetzen. Unverschämt lügen. 2. In
einigen engern Bedeutungen. (1) Fertigkeit besitzend, Handlungen zu begehen,
welche die Ehrbarkeit und Keuschheit in hohem Grade verletzen, und darin
gegründet. Unverschämt küssen, Sprichw. 8, 13. Laß mich, nicht in Schlemmen und
Unkeuschheit gerathen, und behüthe mich vor unverschämten Herzen, Sir. 23, 6.
(2) Die billige und wohlanständige Genügsamkeit in hohem Grade verletzend und
darin gegründet. Eine unverschämte Bitte. Unverschämt fordern. Eine
unverschämte Forderung. Anm. Im Isidor unscama, in Nieders. unverschaamt, im
mittlern Lat. expudoratus, im Nieders. auch ausverschaamt.
S. Verschämt.