Unterthänig
, [
1119-1120] -er, -ste, adj. et adv. von
dem vorigen Hauptworte. 1. Eigentlich, ein Unterthan seyend, ingleichen in dem
Zustande eines Unterthans gegründet. 1) In der ersten Bedeutung des
Hauptwortes, wo alle diejenigen unterthänig heißen, welche einem Grundherren
mit Leibeigenschaft oder Frohndiensten verbunden sind. Unterthänige Bauern,
Hinterlassen. Unterthänige Städte, in einigen Gegenden, deren Einwohner zu
Frohndiensten verpflichtet sind. Jemanden unterthänig seyn, in welchem
Verstande unterthan nicht üblich ist. Von der Verbindlichkeit gegen einen
bloßen Gerichtsherren scheint es nicht gangbar zu seyn. 2) In der zweyten
Bedeutung des Hauptwortes, jemanden als der höchsten Obrigkeit unterworfen. Die
Moabiter wurden David unterthänig, 2 Sam. 8, 2. Jojakim ward dem Nebucadnezav
unterthänig, 2 Kön. 24, 1. Nach der Wirkung, damit er kann auch alle Dinge ihm
unterthänig machen, Phil. 3, 21. In dieser Bedeutung wird es wenig mehr
gebraucht; indem dafür in der Adverbial-Form noch zuweilen unterthan, noch
häufiger aber in beyden Formen unterwürfig gebraucht wird. 2) In weiterer
Bedeutung ist es ein sehr gewöhnlicher Ausdruck der gesellschaftlichen
Höflichkeit, welchen man aus Ehrerbiethung von sich gegen sehr vornehme
Personen gebraucht, auch wenn man ihnen auf keinerley Weise unterwürfig ist;
und dieß ist auch der einzige Fall, in welcher die Comparation üblich ist. Ich
bitte unterthanig oder unterthänigst. Meine unterthänige Bitte, Gesinnung u. s.
f. Ew. Excellenz unterthäniger, oder, in einem noch höhern Grade des Abstandes,
unterthänigster Diener, in Briefen. Man gebraucht es, wie gesagt, von sich
gegen sehr hohe Personen, gegen welche man gehorsam und gehorsamst, noch für zu
geringe hält. Aber unterthänigst gehorsamst mit einander zu verbinden, wie von
vielen geschiehet, ist auch um deßwillen unschicklich, weil gehorsam weniger
sagt, als unterthänig, und daher dieses gewisser Maßen wieder aufhebt.
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1121-1122]