Unterschlägig
, [
1115-1116] adj. et adv. welches nur von
Wassermühlen und Wasserkünsten gebraucht wird. Ein unterschlägiges Wasserrad,
welches durch den Stoß des unten wegfließenden Wassers in Bewegung gesetzt
wird, im gemeinen Leben unterschlächtig; im Gegensatze des oberschlägig oder
oberschlächtig. Eine unterschlägige Mühle, welche ein solches Wasserrad hat.