Unterschlagen
, [
1113-1114] verb. irreg. act. (
S. Schlagen.) 1. Unterschlagen; ich unterschlage,
unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten
eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene
Scheidewand in zwey besondere Räume abtheilen; eine im Hochdeutschen
ungewöhnliche Bedeutung. Ein Zimmer unterschlagen. (2) Was für einen andern
bestimmt ist, heimlich und böslich für sich behalten. Je- manden einen Brief
unterschlagen. Geld, eine Erbschaft, ein anvertrautes Pfand unterschlagen.
Wie viel mir ungefähr der Pachter unterschlug, Can.
Vermuthlich ist die Figur entweder von der folgenden
Bedeutung, oder auch von dem Auffangen eines in der Bewegung befindlichen
Körpers entlehnt, gleichsam mit der Hand darunter schlagen. Die Lat.
intervertere und intercipere haben ähnliche Figuren zum Grunde. Daher die
Unterschlagung, in einigen Gegenden der Unterschlag. 2. Unterschlagen; ich
schlage unter, untergeschlagen, unter zu schlagen; welches nur in der R. A.
gangbar ist, jemanden ein Bein unterschlagen, so wohl eigentlich, mit dem Beine
die Füße unter ihm wegschlagen und ihn solcher Gestalt zu Boden werfen; als
auch figürlich, ihm durch List ein Übel zubereiten, ingleichen, ihn böslich und
mit List eines Vortheiles berauben, ihm in Erlangung eines Vortheils zuvor
kommen; supplantare. So auch die Unterschlagung eines Beines.
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1115-1116]