Unterscheiden
, [
1111-1112] verb. irreg. act. et neutr. (
S. Scheiden,) welches im letztern Falle das Hülfswort
haben erfordert; ich unterscheide, unterschieden, zu unterscheiden, zwey oder
mehrere Dinge durch ein drittes absondern oder scheiden. 1. Im eigentlichen
Verstande, als ein dazwischen kommender dritter Körper, zwey oder mehr Dinge
oder Räume von einander absondern. Die Mauer unterscheidet beyde Häuser. Die
Gränze unterscheidet beyde Felder. In dieser eigentlichen Bedeutung ist es im
Hochdeutschen veraltet, wo man dafür entweder das einfache scheiden, oder
absondern, trennen u. s. f. gebraucht. Doch hat das Hauptwort der Unterschied
diese eigentliche Bedeutung erhalten, welche auch noch in dem zusammen
gesetzten Unterscheidungszeichen Statt findet. 2. Figürlich, ein Ding durch
Ertheilung anderer Eigenschaften und Bestimmungen von andern merklich machen,
und diese anderen Eigenschaften und Bestimmungen gewahr werden. (1) Ein Ding
durch Eintheilung anderer Eigenschaften und Bestimmungen, als ein eigenes für
sich bestehendes Ding bezeichnen und merklich machen; als ein Activum. Die
Weisheit des Herren hat die Tage so unterschieden, Sir. 33, 8. Gleich wie alle
Menschen aus der Erde geschaffen sind, und doch der Herr sie unterschieden hat,
- und hat mancherley Weise unter ihnen geordnet, V. 11. Der Mond muß die
Monathe unterscheiden, Kap. 43, 6. Auch in dieser Bedeutung fängt es an zu
veralten, vermuthlich um die Verwechselung mit der folgenden gangbaren
Bedeutung zu vermeiden. Häufiger gebraucht man es von denjenigen Eigenschaften
und Umständen, welche ein Ding als ein Wesen anderer Art bezeichnen. Beyde
Ducaten sind durch nichts als durch den schwächern Glanz des einen
unterschieden. Die Farbe unterscheidet beyde Körper hinlänglich. Auch das
Mittelwort unterschieden ist, so wie verschieden, als ein Bey- und Nebenwort
noch völlig in derselben im Gange. Zwey Dinge sind unterschieden, wenn das eine
etwas hat, welches das andere nicht hat. Dieser Ducaten ist von jenem gar nicht
unterschieden, ist in nichts von ihm unterschieden, wenn alle sichtbare
Umstände an beyden einerley sind. Da es denn, so wie verschieden, oft auch in
weiterer Bedeutung für mehr gebraucht wird. Unterschiedene Ursachen haben mich
gehindert, mehrere, verschiedene. Es kamen unterschiedene Personen, mehrere,
einige. Obgleich die edlere Schreibart diese weitere Bedeutung gern vermeidet.
S. auch Unterschiedlich. (2) In engerm Verstande ist
unterscheiden, zwey oder mehrere Dinge, Umstände, Eigenschaften u. s. f. als
Dinge anderer Art erkennen, und dadurch von einander absondern, einen
Unterschied unter ihnen gewahr werden; wo es nur als ein Neutrum mit dem
Hülfsworte haben üblich ist. Man kann zwey Personen nicht von einander
unterscheiden, wenn man an keiner etwas gewahr wird, was an der andern nicht
anzutreffen wäre. Man unterscheidet die Dinge durch klare Begriffe, welche man
von ihnen hat. In der Dunkelheit kann man nichts unterscheiden, nichts als für
sich bestehend erkennen. Ein einfacher Gegenstand, worin sich gar nichts
unterscheiden lässet. Durch oder vermittelst der Farbe unterscheidet man ein
schwarzes Schaf von einem weißen. In engerer Bedeutung unterscheidet man ein
Ding von dem andern, wenn man es nicht nur als verschieden von dem andern
erkennet, sondern auch als für sich bestehend, von dem andern abgesondert
betrachtet. Man muß in dem Könige den Menschen von dem Monarchen, in dem
Hausvater den Ehemann von dem Vater unterscheiden. Nach einer andern
Einschränkung bedeutet es auch den Unterschied unter mehrern Dingen in
Rücksicht auf ihre Güte, ingleichen in Rücksicht auf sein Verhalten, zur
Bestimmung seines Verhaltens bemerken. Damit, daß er nicht unterscheidet den
Leib des Herren, 1 Cor. 11, 29. Einem wird gegeben, - Geister zu unterscheiden,
Kap. 12, 10. Die Zeiten unterscheiden. Wofür man doch jetzt lieber sagt, einen
Unterschied machen. Anm. Bey dem Notker undirsceidon, bey dem Kero aber
kescheidan, gescheiden oder scheiden. Das Zeitwort scheinet elliptisch zu seyn,
und ein Scheiden oder Absondern unter oder zwischen mehrern Dingen zu
bezeichnen; Lat. discernere.
S. Unterschied. [
1111-1112]