Der Unterhändler
, [
1101-1102] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Unterhändlerinn, eine Person, welche streitige Absichten oder
Forderungen unter zwey oder mehrern Personen zu vergleichen oder zu vermitteln
sucht. Der Unterhändler bey einem Kaufe, bey einer Heirath, bey einem
Vergleiche u. s. f. Etwas durch Unterhändler verrichten. Christus der
Unterhändler des menschlichen Geschlechtes bey Gott; in der Deutschen Bibel der
Mittler, welches außer diesem Falle veraltet ist. Ein solcher Unterhändler wird
im gemeinen Leben eine Mittelsperson, in der edlern Schreibart aber zuweilen
ein Vermittler genannt. In manchen Fällen bekommt er eigene Nahmen. Diejenige
Macht, welche einen Frieden zwischen zwey Krieg führenden Theilen zu
unterhandeln sucht, heißt die vermittelnde Macht, selten der Vermittler,
häufiger mit einem Französischen Ausdrucke Mediateur; der Unterhändler der
Kaufleute in Handels- und Wechselgeschäften, der Mäkler oder Sensal; der
Unterhändler einer unerlaubten Liebe, der Kuppler u. s. f. Die Niedersachsen
gebrauchen für Unterhändler nur das einfache Händler. In einigen Gegenden wird
ein Handelsmann geringer Art, z. B. ein Kornhändler, Weinhändler u. s. f. ein
Unterhändler genannt, wo aber unter ein Ding geringern Ranges andeutet.
S. Unterkäufler.