Unterhandeln
, [
1099-1100] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, streitige Absichten
oder Forderungen durch Vorstellungen zu vergleichen suchen, wofür oft nur das
einfachere handeln gebraucht wird. Mit jemanden unterhandeln, als ein Neutrum,
so wohl wegen eines noch streitigen Preises, (im gemeinen Leben handeln,) als
auch wegen der Sache eines dritten u. s. f. Einen Frieden unterhandeln, durch
gütliche Beylegung streitiger Forderungen den Frieden herzustellen suchen. So
auch einen Vergleich, einen Waffenstillstand, eine Heirath u. s. f.
unterhandeln. Anm. Das Wort scheinet mit seinen abgeleiteten eine neue
Zusammensetzung zu seyn, wo das Vorwort unter die Handlung oder Verhandlung
unter mehrern zu bezeichnen scheinet. [
1101-1102]