Unterkäufler
, des -s, plur. ut nom. sing. ein nicht aller Orten bekanntes
Wort. 1. Ein von der Obrigkeit bestellter Unterhändler in Kauf- und
Verkaufssachen der Handelsleute, welcher an den meisten Orten ein Makler,
Sensal u. s. f. genannt wird. Vermuthlich sagt Haller in diesem Verstande.
Ihr Unterkäufler falscher Ehre.
2. An andern Orten werden Victualien-Händler und andere
geringe Krämer und Handelsleute, z. B. Kornhändler u. s. f. Unterkäufler,
Unterhändler genannt; wo unter etwas geringeres der Würde nach bezeichnet.