Der Untergänger
, [
1097-1098] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, eine beeidigte Person, welche die Gränzen und Marksteine zu
untergehen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten, nach Maßgebung
derselben zu entscheiden hat; an andern Orten der Übergänger, Umgänger,
Siebner, Marksteinsetzer, Landscheider, Gränzscheider u. s. f.