Untergänglich
, [
1097-1098] adj. et adv. welches
gleichfalls nur an einigen Orten üblich ist, in dem Untergange der dritten
Bedeutung gegründet. Ein untergänglicher Schluß, ein Schluß, Ausspruch der
Untergänger. Das untergängliche Recht, das Recht Untergänge zu halten, Flur-
und Marksteine zu setzen.