Untadelhaft
, [
893-894] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von tadelhaft, doch nur in der ersten Bedeutung, mit keinem Tadel
behaftet, nicht fähig, mit Grunde getadelt zu werden; unsträflich. Untadelhaft
leben. Eine untadelhafte Arbeit. Untadelhaft seyn. Das verlängerte
untadelhaftig ist in der edlern Schreibart veraltet, und dienet bloß, ein
Hauptwort für diesen Begriff zu bilden, die Untadelhaftigkeit.