Unsündlich
, [
893-894] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von sündlich. 2) Keine Sünde seyend, dem geoffenbarten Gesetze Gottes
nicht zuwider. Unsündliche Handlungen. 2) Nicht mit Sünde behaftet, kein
Vermögen zu sündigen habend und darin gegründet; für das ungewöhnlichere
unsündig. Gott ist unsündlich, im strengsten Verstande, so fern er unmöglich
sündigen kann. Kein Mensch ist unsündlich. So auch die Unsündlichkeit, die
Eigenschaft, da eine Person oder Sache unsündlich ist.