Unstreitig
, [
893-894] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von streitig, doch nur im engern Verstande, keines Streites fähig, so
klar und deutlich, daß darüber weder wirklich gestritten wird, noch mit Fug
gestritten werden kann; in einigen gemeinen Mundarten unstreitbar, im
Oberdeutschen unstrittig, ohnstrittig. Ein unstreitges Recht zu etwas haben.
Mein Recht darauf ist unstreitig. Eine unstreitige Wahrheit. Wo es denn im
Nebenworte oft als ein bloßes Versicherungswort gebraucht wird. Es ist
unstreitig größer. Daher die Unstreitigkeit.