Unsträflich
, [
893-894] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von sträflich, doch am häufigsten nur in dessen zweyter Bedeutung,
was nicht gestraft, d. i. getadelt werden kann, keines Tadels fähig. Des Herren
Werke sind unsträflich, 5 Mos. 32, 4. Am häufigsten im engern Verstande, wegen
der Übereinstimmung mit dem Gesetze keinem Tadel unterworfen. Ein unsträflicher
Mann. Unsträflich leben. Ein unsträfliches Leben führen. So auch die
Unsträflichkeit. Ottfried gebraucht dafür unlastarbarig und unhono, der
Niederdeutsche aber unbeklaged. [
893-894]