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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Unstern | | Unstreitig

Unsträflich

, [893-894] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sträflich, doch am häufigsten nur in dessen zweyter Bedeutung, was nicht gestraft, d. i. getadelt werden kann, keines Tadels fähig. Des Herren Werke sind unsträflich, 5 Mos. 32, 4. Am häufigsten im engern Verstande, wegen der Übereinstimmung mit dem Gesetze keinem Tadel unterworfen. Ein unsträflicher Mann. Unsträflich leben. Ein unsträfliches Leben führen. So auch die Unsträflichkeit. Ottfried gebraucht dafür unlastarbarig und unhono, der Niederdeutsche aber unbeklaged. [893-894]
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