Unsinnig
, [
891-892] -er, -ste, adj. et adv. Unsinn
habend, und darin gegründet, als der Gegensatz des jetzt veralteten sinnig. 1.
In der ersten Bedeutung des vorigen Hauptwortes. (1) Seines Verstandes im hohen
Grade beraubt. Unsinnig seyn, werden. Ein unsinniger Mensch. David stellete
sich unsinnig, 1 Sam. 12, 10. Du wirst unsinnig, 5 Mos. 28, 34. (
S. auch Wahnsinnig.) (2) Im hohen Grade unvernünftig,
der gefunden Vernunft im höchsten Grade widersprechend. Es würde unsinnig seyn,
dergleichen vorzunehmen. Ein unsinniges Betragen. Ein unsinniger Mensch. 2. Von
Sinn, der begreifliche Verstand eines Wortes, oder einer Rede, wäre unsinnig,
alles solchen begreiflichen Verstandes beraubt, in welcher Bedeutung es aber
doch wenig gebraucht wird, wenigstens fließt sie fast in allen Fällen mit der
vorigen zusammen. Anm. Die Wörter Unsinn und unsinnig kommen in der ersten
Bedeutung schon im Schwabenspiegel vor, und sind mit dem Lat. Insania und
insanus sehr nahe verwandt. Im Niederdeutschen ist für unsinnig, afsinnig,
absinnig, üblich.
S. Sinnig.