Sinnig
, [
107-108] -er, -ste, adj. et adv. von
Sinn und der Ableitungssylbe ig; Sinn habend, ein Wort, welches ehedem in allen
figürlichen Bedeutungen von Sinn üblich war, jetzt aber im Hochdeutschen nur
noch in einigen Zusammensetzungen gangbar ist. 1. Von Sinn, Bewußtseyn, war
sinnig ehedem seiner selbst bewußt, daher es im Niedersächsischen noch jetzt
figürlich für bedachtsam, bescheiden, behutsam, mit Überlegung, ja in noch
weiterm Verstande für langsam, allmählig üblich ist; z. B. die Pferde sinnig
gehen lassen, langsam. 2. Von Sinn, Nachdenken, Erkenntniß und Beurtheilung,
war es ehedem so viel wie vernünftig.
Ein sinnig herze sol Verdulden mangen zorn, Ditmar von Ast.
Mir gab ein sinnig herze rat, Reinmar der Alte.
In diesem Verstande sind nur noch unsinnig und wahnsinnig
gangbar. 3. Weise, klug, künstlich u. s. f. wovon noch etwas in scharfsinnig
und tiefsinnig übrig ist. 4. Auf die Bedeutung des Begehrungsvermögens der
Gemüthsart, beziehen sich die Zusammensetzungen eigensinnig, kaltsinnig,
leichtsinnig, widersinnig; so wie es 5, in der Bedeutung des Verstandes der
Worte noch in doppelsinnig vorkommt. In den meisten noch üblichen Fällen sind
auch Hauptwörter auf -keit gangbar; in andern wird dafür das einfache -sinn
gebraucht.