Die Unparteylichkeit
, [
881-882] plur. inus. 1. Die Eigenschaft
einer Person oder Sache, da sie unparteylich oder unparteyisch ist. Die
Unparteylichkeit eines Urtheils, der Richters. 2. Die Neigung, die Fertigkeit,
andere ohne Absicht auf außerordentliche Umstände zu beurtheilen, allein nach
bester Einsicht des überwiegenden Rechtes zu handeln.