Unparteylich
, [
879-880] -er, -ste, adj. et adv.
welches mit dem vorigen gleich bedeutend ist, und um der dem Gehöre
unangenehmen Ableitungssylbe -isch willen, dem vorigen Worte in der edlern
Schreibart vorgezogen wird, auch noch den Vorzug hat, daß davon ein Hauptwort
gebildet werden kann, die Unparteylichkeit. Unparteylich urtheilen. Der
unparteylichste Richter.