Unparteyisch
, [
879-880] -er, -te, adj. et adv. der
Gegensatz von parteyisch. 1. Keiner Partey zugethan, es mit keiner von zwey
oder mehr widrig gesinnten Parteyen haltend, wo es zuweilen für neutral
gebraucht, doch um der Verwechselung mit der folgenden Bedeutung willen lieber
vermieden wird. Parteylos würde in diesem Falle eher zu empfehlen seyn. 2. In
engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, geneigt, sich in der Beurtheilung anderer
und in seiner Gesinnung gegen sie durch keine außerwesentlichen Umstände
bestimmen zu lassen, und darin gegründet. Unparteyisch von der Sache urtheilen.
Ein unparteyischer Richter. Sehr unparteyisch seyn.