Ungehörig
, [
857-858] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von gehörig, nicht gehörig. 1. Das ist dazu, ungehörig, gehöret nicht
dazu. Auch in weiterer Bedeutung, obgleich nur selten, für unerlaubt;
unziemlich, in welchem Verstande es mehrmahls bey dem Opitz vorkommt. Ein
ungehöriges Verhalten. 2. In engerer Bedeutung ist ungehörig in einigen
Gegenden Westphalens dem hofhörig entgegen gesetzt. Ein ungehöriges Gut. (
S. Hofhörig.) So auch die Ungehörigkeit, welches
Hauptwort indessen noch seltener vorkommt, als das Bey- und Nebenwort.