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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Unfug

, [849-850] des -es, plur. car. der Gegensatz von Fug, doch nur in einigen Bedeutungen desselben 1. Der Gegensatz von Fug, Recht, Befugniß; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Etwas mit Unfug thun, behaupten, ohne Recht oder Grund; im Oberdeutschen. 2. * Unbequemlichkeit; eine gleichfalls veraltete Bedeutung.
Ihr habt bisher mit ewrm vnfug Beschirmet wol mein land vnd lewt, Theuerd. Kap. 117.
3. * Kummer, Gram, Unmuth, welche gleichfalls nicht mehr gangbar ist. In diesem Verstande kommt Unfuoge, noch bey Walther von der Vogelweide vor. 4. * Unanständigkeit, bey dem Winsbeck. Auch diese Bedeutung ist veraltet, und man gebraucht Unfug im Hochdeutschen, 5 nur noch von einem unanständigen Betragen, von unbefugten Handlungen, besonders, so fern sie mit Geräusch verbunden sind, wo sich in dem Worte Fug die Begriffe der Wohlanständigkeit und des Rechtes zu vereinigen scheinen. Allerley Unfug anfangen, Lärm, Verwirrung, leichtfertige Händel. Unfug treiben. Jemanden allen Unfug gestatten. Recensenten-Unfug. Im Nieders. Ungevoch. Im Schwed. ist. Osog Unrecht. ( S. Fug.) Im Oberdeutschen gebraucht man es auch im Plural, der aber im Hochdeutschen unbekannt ist. Unfüglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von füglich, nicht füglich, in dessen figürlichen Bedeutungen. Ein unfügliches
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