Unbesonnen
, [
835-836] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von dem im Hochdeutschen größten Theils veralteten besonnen, ohne
pflichtmäßige Aufmerksamkeit des Geistes, und darin gegründet. Unbesonnen
handeln, reden. Ein unbesonnener Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzet, die
pflichtmäßige Aufmerksamkeit seines Geistes bey seinen Handlungen zu
unterlassen. Eine unbesonnene Antwort. So auch die Unbesonnenheit, so wohl von
dem Zustande und der Fertigkeit, ohne Plural, als auch von unbesonnenen
Handlungen mit dem Plural. Anm. Da unbesonnen eigentlich ohne pflichtmäßigen
Gebrauch seiner Sinne bedeutet, so erhellet schon daraus, daß es etwas mehr
sagt, als unbedacht oder unbedachtsam, oder einen größern und härtern Grad
dieser Unterlassung ausdruckt.