Unbeschwert
, [
835-836] -er, -este, adj. et adv. nicht
beschwert. Ein unbeschwertes Grundstück, welches mit Abgaben, Schulden u. s. f.
nicht beschwert ist. Besonders wird dieses Wort in der höflichen Sprechart des
gemeinen Lebens als ein Nebenwort gebraucht, ohne ihnen Beschwerde zu
verursachen, da es denn als ein höfliches Flickwort mit in die Rede
eingeschoben wird. Geben sie mir unbeschwert das Buch, wenn es ihnen keine
Beschwerde verursacht. Wollen sie unbeschwert diesen Punct lesen? Gell. In der
anständigern Sprechart sind dafür andere Ausdrücke üblich.