Der Unbestand
, [
835-836] des -es, plur. car. der
Gegensatz von Bestand, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1)
Derjenige Zustand, da ein Ding nicht bestehet, keine lange und unverletzte
Fortdauer hat. Ich sehe den Unbestand unserer Freundschaft vorher. Der
Unbestand eines Vertrages, eines Kaufes. Ingleichen in engerm und figürlichem
Verstande, diejenige Eigenschaft, da ein Ding wegen des Mangels der
Rechtmäßigkeit oder der Wahrheit keine lange Fortdauer haben kann; in welchem
Verstande es besonders in den Gerichten und Kanzelleyen, als ein glimpflicher
Ausdruck für Ungültigkeit, ingleichen Unwahrheit, üblich ist. Der Unbestand
eines Kaufes, dessen Ungültigkeit. Der Unbestand eines Vorgehens, dessen
ungegründete Beschaffenheit, Unwahrheit. 2) Die Fertigkeit, seine
Entschließungen und Neigungen ohne gegründete Ursache zu ändern, die
Unbeständigkeit; besonders, um des Sylbenmaßes willen, bey den Dichtern.