Umwerfen
, [
823-824] verb. irreg. (
S. Werfen,) ich werfe um, umgeworfen, umzuwerfen. 1. Um
sich werfen. Einen Mantel umwerfen, ihn schnell umnehmen, umthun. 2. Sich
plötzlich umwenden, als ein Reciprocum, in welchem Verstande es noch nur bey
den Jägern üblich zu seyn scheint. Der Hirsch hat sich umgeworfen, wenn er sich
plötzlich nach einer andern Richtung gewandt hat. 3. Zu Boden werfen, auch in
der weitern Bedeutung des Zeitwortes werfen, im gemeinen Leben umschmeißen. Der
Wind hat den Baum, die Hütte, das Gefäß umgeworfen. Tische, Stühle und Bänke
umwerfen. Einen Baum umwerfen, im Forstwesen, auch ihn fällen. Mauern, Wände,
Altäre umwerfen, in der Deutschen Bibel, sie einreißen, zerstören. Das Wasser
wirft Häuser um. Figürlich sagt man, der Kutscher, der Fuhrmann werfe um, oder
werfe die um, welche er fähret, wenn er durch seine Ungeschicklichkeit oder
Nachläßigkeit Ursache wird, daß der Wagen im Fahren umfällt. Daher man im
gemeinen Leben umwerfen auch figürlich und absolute in manchen Fällen von
jemanden gebraucht, dem sein Unternehmen mißlingt. Ein Redner wirft um, wenn er
in seiner Rede stecken bleibt. Daher die Umwerfung, am häufigsten in der
dritten Bedeutung.