Überlassen
, [
759-760] verb. irreg. act. (
S. Lassen.) 1. Überlassen, ich lasse über, übergelassen,
über zu lassen. (1) Für übrig lassen, eine im Hochdeutschen in der edlen
Schreibart veraltete Bedeutung. Und sollt nichts davon überlassen, 2 Mos. 12,
10. Es soll nichts übergelassen werden, bis an den Morgen, 3 Mos. 7, 15. Und in
andern Stellen mehr. Da es hier ein wahres Nebenwort ist, so schreibt man es
auch, so wie in den übrigen Fällen, wo es für übrig stehet, richtiger getheilt,
über lassen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden ist der Überlaß, dasjenige, was
man übrig läßt, was übrig bleibt. (2) Für hinüber oder herüber lassen. Man
wollte uns nicht überlassen, über den Fluß. Auch hier wird es als ein Nebenwort
besser getheilt geschrieben, und alsdann machen auch die Wörter, wo über für
übrig, oder auch für hinüber und herüber stehet, keine Ausnahme von der Regel,
daß, wenn die mit über zusammen gesetzte Zeitwörter Activa sind, der Ton auf
dem Zeitworte lieget. 2. Überlassen, ich überlasse, überlassen, zu überlassen,
mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. 1) Durch einen
Kauf oder Tausch in den Besitz eines andern kommen lassen. Überlassen sie mir
ihren Garten, verkaufen sie ihn mir. Er hat mir sein Pferd überlassen, verkauft
oder vertauscht. 2) In weiterer Bedeutung, den Besitz, den Willen, die Leitung
eines andern in Rücksicht auf ein anderes Ding nicht hindern. Eine Armee
überläßt ein Land, eine Stadt dem Feinde, wenn sie sich zurück ziehet, und ihn
selbige ohne Hinderniß in Besitz nehmen lässet. Sich einer Leidenschaft, sich
dem Grame, der Freude u. s. f. überlassen, sich ohne Widerstand von ihr
beherrschen lassen. Überlassen sie sich nicht dem Ungestüm ihres Herzes.
Überlaß mich meinem Schicksale. Ich überlasse mich ihnen ganz, ihrer Leitung,
ihrem Rathe. Ich will mich jedem Vergnügen überlassen, womit die wohlthätige
Natur die dornigen Pfade des Lebens bestreuet. Überlassen sie das mir, zu thun,
zu verrichten, dafür zu sorgen. Daher die Überlassung, besonders für Verkauf
oder Abtritt des Besitzes. Die Überlassung eines Gutes. Anm. Das Sylbenmaß
führet unsere Dichter oft in Versuchung, das Vorwort in dem letzten Zeitworte
als trennbar zu behandeln.
Laß diese Kleinigkeit den witzgen Köpfen über, Gieseke. Doch
ihm zu sagen, - das laß mir über, Schleg. Ich ließ zu lange Die Theuerste
einsamen Thränen über, ebend.
Alle sehr fehlerhaft für überlaß, ich überließ.
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761-762]