Der Übelthäter
, [
733-734] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Übelthäterinn, eine Person, welche die bürgerlichen und göttlichen
Gesetze, besonders, so fern die ersten die öffentliche Ruhe betreffen,
vorsätzlich und freventlich übertritt; der Missethäter, Verbrecher. Im Tatian
Vbilwurhto. Das Bey- und Nebenwort übelthätig, schon bey dem Notker ubeltatig,
wird wenig mehr gebraucht.