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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Übelthat | | Üben

Der Übelthäter

, [733-734] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übelthäterinn, eine Person, welche die bürgerlichen und göttlichen Gesetze, besonders, so fern die ersten die öffentliche Ruhe betreffen, vorsätzlich und freventlich übertritt; der Missethäter, Verbrecher. Im Tatian Vbilwurhto. Das Bey- und Nebenwort übelthätig, schon bey dem Notker ubeltatig, wird wenig mehr gebraucht.
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