Die Übelthat
, [
733-734] plur. die -en, von übel in der
engern Bedeutung, dem Gesetze zuwider, eine vorsätzliche oder freventliche
Über- tretung der bürgerlichen oder göttlichen Gesetze, so daß übel hier und in
dem folgenden einen härtern Begriff gewähret, als ein in den meisten andern
Fällen hat; die Missethat, das Verbrechen. Es ist besser, daß ihr von Wohlthat
wegen leidet, denn von Übelthat wegen, 1 Petr. 3, 17; wo doch Wohlthat als der
Gegensatz von Übelthat veraltet ist. Keine Übelthat an jemanden finden, Dan. 6,
4. Im Angels. Yfeldaed. [
733-734]