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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Übelstand | | Der Übelthäter

Die Übelthat

, [733-734] plur. die -en, von übel in der engern Bedeutung, dem Gesetze zuwider, eine vorsätzliche oder freventliche Über- tretung der bürgerlichen oder göttlichen Gesetze, so daß übel hier und in dem folgenden einen härtern Begriff gewähret, als ein in den meisten andern Fällen hat; die Missethat, das Verbrechen. Es ist besser, daß ihr von Wohlthat wegen leidet, denn von Übelthat wegen, 1 Petr. 3, 17; wo doch Wohlthat als der Gegensatz von Übelthat veraltet ist. Keine Übelthat an jemanden finden, Dan. 6, 4. Im Angels. Yfeldaed. [733-734]
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