Der Termin
, [
555-556] des -es, plur. die -e, ein zu
einem gewissen Geschäfte, besonders zu einer gerichtlichen Handlung bestimmter
Tag. Einen Termin ansetzen. Den Termin abwarten, versäumen. eine summe Geldes
in zwey Terminen bezahlen, in zwey Fristen, Tageszeiten, Tagefristen, im Oberd.
auch Zielen, Zielern. Es ist mit dem Römischen Rechte aus dem Lat. Terminus in
die Rechtssprache aufgenommen worden, ob es gleich den alten Deutschen nicht an
Wörtern mangelte, diesen Begriff auszudrucken, wohin, außer den schon
gedachten, besonders Tagefahrt und Tagesatzung gehöreten.