Die Symmetrie
, [
509-510] (dreysylbig) plur. doch nur
von mehrern Arten, die -n, (viersylbig,) aus dem Griech. und Lat. Symmetria,
die gehörige Übereinstimmung oder das gehörige Verhältniß der Theile eines
Dinges so wohl unter einander selbst, als auch gegen das Ganze. In engerm
Verstande ist die Symmetrie das gehörige Verhältniß der Theile zum Ganzen, die
Harmonie aber, das gehörige Verhältniß der Theile unter einander. Nach einer
noch andern Einschränkung ist, z. B. in der Baukunst, die Symmetrie oder
Evrythmie, die Ähnlichkeit der Seiten bey einem unähnlichen mittlern Theile.
Daher symmetrisch, diesem Verhältnisse gemäß, darin gegründet.